Heute was echt Spannendes. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz und was dahintersteckt. Wen es stärkt und für wen es eigentlich interessant ist. Da das doch recht vielschichtig ist, mache ich eine kleine Serie draus.
Vielleicht das Fazit vornweg. Das Gesetz hat tatsächlich einige echte Verbesserungen im Gepäck. Bezogen auf all die ganzen Themen, die jedoch im Argen liegen, ist es lediglich ein guter Anfang.
Wie der Name schon sagt, geht es um Betriebsrenten. Das mag jedoch verwirren, denn damit sind nicht nur betriebliche Altersvorsorgen, sondern auch Riester-Verträge gemeint. (Beides gehört in die Schicht II der Altersvorsorge) Umgesetzt bzw. eingeführt wird es zum 01.01.2018
Die wichtigsten Änderungen lassen sich in folgende Themen unterteilen:
- Einkommensfreibetrag bei Grundsicherung
- Förderbetrag für Geringverdiener in der betrieblichen Altersvorsorge
- Tariflicher Entgeltumwandlungsautomatismus mit Opting-out
- Reine Beitragszusage
- Zuschusspflicht des Arbeitgebers
- Änderungen bei der Riester-Rente
Einkommensfreibetrag bei Grundsicherung
Für mich der wichtigste Punkt des Gesetzes. Eine meiner großen Kritikpunkte an Riester und der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass es im Alter angerechnet wird, falls der Rentner Grundsicherung beziehen sollte.
Wer also nicht genug Rente aus der gesetzlichen Versicherung und dem privat angesparten bekommt, kann Grundsicherung beantragen. Dort wird die privat angesparte Rente aber angerechnet und schmälert so den Betrag, den man vom Staat bekommt. Also wird der Rentner fast betraft, dass er versucht hat, selbst seine Rentenlücke zu schließen.
Diesen Punkt greift das Gesetz auf und führt einen Freibetrag von 100€ ein. Zusätzlich werden vom Einkommen, dass über den 100€ liegt 30% nicht angerechnet. Der direkte Nachteil ist, dass 70% aber doch angerechnet werden.
Ein kurzes Rechenbeispiel:
Altersrente aus gesetzlicher Rentenversicherung monatlich 580 €, Grundsicherungsleistung 300 €
-Rentenzahlung aus Riester-Rente 235 €7
-Rentenzahlung aus betrieblicher Altersversorgung 85 €
Gesamte Rentenleistung aus zusätzlicher Altersvorsorge 320 €
Es ergibt sich ein Freibetrag in Höhe von 166 € (100 € + 30 % der übersteigenden Einnahmen (30% von 220€)). Die Grundsicherung in Höhe von 300 € wird um 154 € gekürzt. Die gesamten Einnahmen betragen danach monatlich 1.046 €.
Der Vollständigkeit halber noch die Einschränkungen des Verfahrens.
„30 % des übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersversorgung höchstens jedoch die Hälfte der Regelbedarfsstufe I aus der Hartz IV Gesetzgebung. Der Freibetrag in 2017 ist damit auf höchstens 204,50 € im Monat festgelegt und wird erst ab einer zusätzlichen monatlichen Rentenleistung von rd. 450 € überschritten."
Klingt kompliziert. Ist es auch. Das Fazit daraus ist jedoch wieder simpel.
Wer glaubt oder weiß, dass er im Alter mal auf Grundsicherung angewiesen sein wird (nach aktuellen Prognosen jeder zweite…), darf jetzt doch wieder selbst etwas ansparen. Die Rente daraus, sollte aber 100€ pro Monat nicht deutlich überschreiten.
Und dann ist selbst mir als Sparfuchs die Rendite des jeweiligen Vertrages zweitrangig. Denn im ersten Schritt kommt es darauf an, im Alter eine zusätzliche Rente von 100€ in die Geldbörse zu spülen. Wenn dann dank guter Anlagen die Rente sogar höher als 100€ ausläuft, darf der Rentner davon wenigstens real 30% in der Geldbörse behalten.
Förderbetrag in der betrieblichen Altersvorsorge
Für Angestellte mit einem Gehalt bis 2.200 Euro brutto im Monat erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 %, wenn sie für die Arbeitnehmer mindestens 240 Euro pro Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Gefördert werden Beiträge bis 480 Euro.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber 30% der Lohnsteuer, die auf diesen Betrag, den er in die betriebliche Altersvorsorge investiert, fällig werden würde, einbehalten darf. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber 240€ pro Jahr einzahlt, darf er 72€ Lohnsteuer, die er sonst an das Finanzamt abgeführt hätte behalten. Damit reduziert sich der Aufwand für den Arbeitgeber effektiv.
Ziel ist, dass es für den Arbeitgeber attraktiv wird, für einen solchen Angestellen eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten.
Das kommt dann am Schluss wieder dem Verdiener bzw. späterem Rentner zugute, denn er muss dann selbst weniger investieren, um seinen Freibetrag von 100€ zusätzlich zur Grundsicherung zu erhalten.
Auch hier ist die Rendite wieder egal, denn einem geschenkten Gaul und das ist in diesem Fall diese Regelung, schaut man bekanntlich nicht ins Maul. ;-)
Um zu verhindern, dass sich nun die geldgierigen Berater auf diese Klientel stürzen und sich eine goldene Nase verdienen, hat der Gesetzgeber zudem beschlossen, dass solche Verträge nur mit laufender Provision und nicht wie sonst üblich, mit der vollen Provision zu Beginn des Vertrages, abgeschlossen werden dürfen.
So nun erst mal genug Input für heute. Teil 2 folgt nächste Woche und es bleibt spannend... ;-)
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