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Private Krankenversicherung - Grundlagen

Private Krankenversicherung - Grundlagen

Weil das Thema noch komplexer ist, als die Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich lange gedrückt. Aber es nützt nichts und ich will euch mein Wissen und meine Meinung zu dem Thema natürlich nicht vorenthalten.

Ich habe nämlich das Gefühl, nicht darüber zu schreiben und es zu thematisieren kommt wieder nur denen zugute, die das aktuelle System für absolut richtig und vertrauenswürdig halten. Und die liegen meiner Meinung nach sowas von falsch!

Aber der Reihe nach. Es wird wohl wieder eine Serie, was der Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas geschuldet ist. Diesmal soll es um die wichtigsten Grundlagen gehen.

  • Wer kann sich privat versichern?

Wir starten also mit den Grundlagen. Jeder Arbeitnehmer, der ein Gehalt von 56.250€ pro Jahr (in 2016. In 2017 liegt die Jahresarbeitentgeltgrenze bei 57.600€ pro Jahr) übersteigt und jeder Selbstständige hat die Möglichkeit sich privat zu versichern

  • Was bedeutet „privat" versichert?

Der Begriff Private Krankenversicherung lässt sich wohl am einfachsten damit erklären, dass ein privater Vertrag zwischen dem Kunden/Versicherten und der Versicherungsgesellschaft zustande kommt. Das bedeutet, dass die Versicherung sich an die Bedingungen halten muss, die im Vertrag geregelt sind. Sie können weder Leistungen noch den Preis ohne Zustimmung des Versicherten ändern.

Im Gegensatz dazu ist das gesetzliche Krankenversicherungssystem jederzeit durch gesetzliche Änderungen veränderbar. Zum Beispiel können die Beitragssätze, die Beitragsbemessungsgrenzen und auch die Leistungen jederzeit verändert werden. Der Versicherte hat darauf keinen Einfluss und er muss über die Änderungen auch nicht informiert werden.

  • Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Unterschiede sind vielfältig. Wie oben beschrieben können die Preis und Leistungen bei der gesetzlichen jederzeit ohne Ankündigung verändert werden.

Ein weiterer riesiger Unterschied sind die Leistungen. Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur das zahlen, was „medizinisch notwendig" ist. Nun ist dieser Bereich ziemlich unspezifisch und die Leistungen werden dementsprechend auch immer weiter eingekürzt, was wir alle mit Sicherheit schon mal erlebt haben. So wurden früher Brillengläser bezahlt, oder hochwertigere Füllungen beim Zahnarzt, für Medikamente gab es keine Zuzahlung und es wurden auch mehr Medikamente auf „Kassenrezept" verschrieben, bei Hilfsmitteln, wie Krücken etc. gab es keine Zuzahlungen. Ich könnte ewig so weiter machen.
Schlimmer ist es wohl bei größeren Behandlungen. So gibt es Methoden Krebspatienten zu behandeln, die ohne Chemo und Bestrahlung auskommt. Diese Behandlungen sind aber um ein vielfaches teurer, als die klassischen Behandlungsmethoden. Und da die teurere Variante nicht „medizinisch notwendig" ist, da es die klassische Methode gibt, wird sie nicht bezahlt.

Der Leistungsunterschied ist den meisten Patienten wohl kaum bewusst, schließlich zahlt die Krankenkasse „alles". Glauben sie zumindest. Denn in Wahrheit wissen sie von den besseren Methoden einfach nichts, weil die Kasse es ohnehin nicht übernimmt.

Ein weiterer Unterschied ist die Beitragsberechnung. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst sich anhand des Bruttogehalts und den prozentualen Beitragssatzes plus Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse erhebt. Es handelt sich um ein Umlageverfahren. Das bedeutet, dass das Geld, das heute eingezahlt wird, direkt für Behandlungen wieder an die Ärzte ausgezahlt wird.

Die private Krankenversicherung bemisst sich anhand des Eintrittsalters und des Gesundheitszustands der versicherten Person. Hierbei handelt es sich um ein Deckungsverfahren. Das bedeutet die Versicherungsmathematiker der Versicherung errechnen, wie viel Kosten der Kunde wohl im Laufe seines Lebens verursachen wird und ermitteln dann den Beitrag der notwendig ist, um diese Kosten zu decken. Die Beiträge die eingezahlt werden, werden für den Kunden angelegt, um in späteren Jahren für Behandlungen bereit zu stehen. Das ist natürlich stark vereinfacht ausgedrückt. Es spielen natürlich noch andere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel das Kollektiv, also die Gesamtheit der Versicherten der Gesellschaft in den jeweiligen Versicherungstarifen. Dazu aber an anderer Stelle mehr.

In den nächsten Folgen werde ich mich dann mit den größten Vorurteilen hinsichtlich der privaten Krankenversicherung beschäftigen und versuchen Licht ins Dunkel zu bringen.

Wenn ihr Fragen habt, die euch dazu auf der Seele brennen, schreibt sie gern als Kommentar oder schreibt mir eine Mail. Dann werde ich gern darauf eingehen. Und natürlich sind auch kritische Anmerkungen ausdrücklich erwünscht. 

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