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Riester wird ein bisschen attraktiver und buntes Fazit - Betriebsrentenstärkungsgesetz Teil 3 –

Riester wird ein bisschen attraktiver und buntes Fazit - Betriebsrentenstärkungsgesetz Teil 3 –

Der dritte und letzte Teil der Serie. Diesmal beschäftigen wir uns mit den Änderungen bei der Riester-Rente und einem gesamten Fazit.

Jedoch als Auffrischung hier noch kurz, was das Betriebsrentenstärkungsgesetz eigentlich ist und womit es sich beschäftigt.

Wie der Name schon sagt, geht es um Betriebsrenten. Das mag jedoch verwirren, denn damit sind nicht nur betriebliche Altersvorsorgen, auch Riester-Verträge gemeint. (Beides gehört in die Schicht II der Altersvorsorge)

Die wichtigsten Änderungen lassen sich in folgende Themen unterteilen:

1. Einkommensfreibetrag bei Grundsicherung
2. Förderbetrag für Geringverdiener in der betrieblichen Altersvorsorge
3. Tariflicher Entgeltumwandlungsautomatismus mit Opting-out
4. Reine Beitragszusage
5. Zuschusspflicht des Arbeitgebers
6. Erhöhung des steuerfreien Rahmens für Einzahlungen
7. Änderungen bei der Riester-Rente

Änderungen bei der Riester-Rente

Auch an klassischen Riester-Verträgen haben Sie Änderungen vorgenommen. So werden ab 2018 nicht mehr 154€ pro Jahr als Grundzulage vom Staat gezahlt, sondern 175€ pro Jahr. Klingt erst mal super, wenn ich mir jedoch meine grundsätzliche Kritik am Riester-System) anschaue, ist das nicht mal als Tropfen auf den heißen Stein zu bezeichnen.

Spannend ist aber, dass das Steuerverfahren geändert wurde. Beim Riester Vertrag hat der Rentner die Möglichkeit sich bei Renteneintritt bis zu 30% seines angesparten Kapitals direkt auszahlen zu lassen. Das hatte jedoch den Nachteil, dass diese 30% direkt als Einkünfte versteuert werden mussten, was zu erheblichen Abzügen geführt hat und so nicht wirklich attraktiv war.

Daran hat der Gesetzgeber gearbeitet und beschlossen, dass auf diese Auszahlungen die sogenannte „Fünftel-Regelung" (§ 34 Abs. 1 EstG) angewendet werden darf. Es kommt also zu einer ermäßigten Besteuerung. Dabei wird vereinfacht so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der außerordentlichen Einkünfte erhalten.

Diese Regelung ist eine wirkliche Verbesserung im Riester-System.

Fazit

Allein beim Schreiben der Artikel hab ich alle Gefühlsregungen durch. Ich hab mich über mache Dinge wirklich gefreut (z.B. Besteuerung der Riester-Auszahlung, Freibetrag für die Grundsicherung), hab bei manchen Punkten die Augenbraue irgendwo im Haaransatz suchen müssen, weil ich das sehr komisch und irgendwie doch am Thema vorbei finde (z.B. 30% Regelung als Ergänzung zum Freibetrag für die Grundsicherung). Ich habe Dinge für gut gehalten und bei genauerem Hinsehen gemerkt, dass es doch faule Eier sind (z.B. die Regelung, dass der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge über Tarifverträge ausgehebelt werden kann). Und ich hab mich richtig aufgeregt, dass der Arbeitnehmer seiner Entscheidungsfreiheit bezüglich Entgeltumwandlung mehr oder weniger beraubt werden soll und sah mich schon mit einer Mistgabel das Ministerium stürmen und den Aufstand proben.

Und genauso ist das neue Gesetz. Ein buntes Potpourri auf schmackhaften Zutaten, ertragbaren Zutaten und bitteren Zutaten, die es eigentlich nicht bräuchte.Aber schlussendlich muss ich sagen, dass diese Potpourri-Suppe besser ist, als gar nichts zu essen auf dem Tisch zu haben. Und so versöhne ich mich mit dem Gesetz und freue mich, dass endlich auch mal was beschlossen wurde, dass mal nicht den Reichen zugutekommt, sondern bei den Gering- und Kleinverdienern eine echte Verbesserung bewirken kann.



Photo by RhondaK Native Florida Folk Artist on Unsplash

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